Krankenfahrten
für sitzende Beförderung (ohne medizinische Betreuung)
oder Rollstuhltransporte (ohne medizinische Betreuung)
Wir sind Vertragspartner aller großen Krankenkassen und können direkt mit den jeweiligen Krankenkassen abrechnen.
Bitte beachten Sie:
Krankenfahrten werden wir folgt unterschieden:
1. Krankenfahrten ohne Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse:
stationärer Krankenhausaufenthalt (Hin- oder/und Rückfahrt)
Benötigte Unterlagen:
"Verordnung einer Krankenbeförderung" vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin ausgestellt
2. Krankenfahrten mit Genehmigung der Krankenkasse:
Strahlen- und Chemotherapie,
Dialysebehandlungen,
Fahrten zu ambulanten Arztbesuchen sowie
Reha- und Kuraufenthalte.
Benötigte Unterlagen:
Genehmigung der Krankenkasse